Bauträger: Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Herausgabe von Schließkarten und -plan

Den Bauträger trifft auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung die Pflicht, die Schließkarte und den Schließplan für die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses an die Wohnungseigentümergemeinschaft herauszugeben.

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2016 - Az. 3 U 98/16

 

Kategorie: BAU- UND ARCHITEKTENRECHT , WOHNUNGSEIGENTUM