Bauliche Veränderung: Errichtung von Sandkasten und Schaukel

Bei der Errichtung von Sandkasten und Schaukel auf der Freifläche einer WEG handelt es sich um eine bauliche Veränderung, der alle Eigentümer zustimmen müssen.

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.06.2014 – Az. 9 S 79/13

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Gemeinschaftseigentum