Balkonanbau als Modernisierungsmaßnahme
- Durch den erstmaligen Anbau eines Balkons werden die Nutzungsmöglichkeiten einer Wohnung derart erweitert, dass von einer nachhaltigen Gebrauchswerterhöhung der Wohnung im Sinne von § 555b Nr. 3 BGB auszugehen ist. Dies ist auch in innerstädtischen Lagen anzunehmen, selbst wenn damit häufig anzutreffende Einschränkungen (Lärm auf dem Innenhof, Einsehbarkeit auf den Balkon bzw. erhöhte Einsehbarkeit in andere Wohnungen) verbunden sind.
- Auch berufstätige Mieter müssen dreiwöchige Modernisierungsarbeiten (15 Arbeitstage) dulden. Eine unzumutbare Härte ist nicht anzunehmen, da der Zutritt nicht persönlich gewährt werden muss, sondern auch durch Vertrauenspersonen gewährleistet werden kann.
LG Berlin, Urteil vom 12.08.2016 – Az. 65 S 108/16
Kategorie: MIETRECHT , Modernisierung und Mieterhöhung (§§ 555b, 559 ff. BGB)