Aufwendungsersatzanspruch in Zweiergemeinschaft

Auch in einer Zweiergemeinschaft ist grundsätzlich nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber einem Aufwendungsersatzanspruch eines der Wohnungseigentümer passiv legitimiert (hier: Sanierung des im gemeinschaftlichen Eigentums stehenden Flachdaches).

AG Bremen, Urteil vom 04.12.2009 - Az. 29 C 2/2009

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM