Aufklärungspflichten bei Kauf einer Eigentumswohnung

Wird der Käufer vor Abschluss eines Kaufvertrages über erhebliche Zahlungsrückstände der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Versorgungsunternehmen sowie über eine bereits angedrohte Versorgungssperre nicht aufgeklärt, so kann der Vertrag im rahmen des dem Käufers zustehenden Schadensersatzanspruchs rück abgewickelt werden.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013 – Az. 9 U 96/11

Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN