Aufklärungspflicht des Verkäufers über Zahlung einer Innenprovision
Ein Vermittler kann bei der Beratung über die finanziellen Vorteile eines Immobilienkaufs zugleich im eigenen und im fremden Namen handeln. Er kann daher von dem Verkäufer auch dann zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend bevollmächtigt sein, wenn er seinerseits einen Vermittlungs- oder Beratungsvertrag mit dem Kaufinteressenten geschlossen hat (Fortführung von Senat, Urteil vom 14.03.2003 – Az. V ZR 308/02, NJW 2003, 1811).
BGH, Urteil vom 18.03.2013 - Az. V ZR 279/11
Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN , MAKLERRECHT