Asylbewerber kein Wohnungssuchender im Sinne des WoBindG
Ein Asylbewerber erfüllt in der Regel nicht die Voraussetzungen, um als Wohnungssuchender im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 WoBindG gelten zu können.
Ein Asylbewerber erfüllt in der Regel nicht die Voraussetzungen, um als Wohnungssuchender im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 WoBindG gelten zu können.