Anzeigepflichtverletzungen des Versicherungsmaklers zu Lasten des Versicherungsnehmers?

  1. Ein Versicherungsnehmer muss sich vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen eines für  ihn tätigen Maklers auch dann zurechnen lassen, wenn dieser einen zutreffend ausgefüllten Fragebogen nicht an den Versicherer weiterleitet, sondern eine Schadensmeldung erstellt, in der ein für den Vertrag wesentlicher Umstand verschwiegen wird.
  2. Mit der Übernahme des Versicherungsvertrages durch einen anderen Versicherer wird auch das Anfechtungsrecht nach § 123 BGB übertragen.
  3. Wird das versicherte Grundstück veräußert, ist nicht der Veräußerer, sondern der Erwerber Adressat einer Anfechtungserklärung.

OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2018 - Az. 4 U 698/17

Kategorie: VERSICHERUNGSRECHT