Antrag auf Vertagung mit Einlegung eines Rechstmittels

Wird ein Prozesskostenhilfeantrag erst im Verhandlungstermin zurückgewiesen und legt die bedürftige Partei dagegen noch im Termin Rechtsmittel ein, so hat das Gericht die Verhandlung zu vertagen. Die Einlegung des Rechtsmittels gegen den ablehnenden Beschluss beinhaltet zugleich einen Antrag auf Vertagung der Verhandlung. Ein Versäumnisurteil darf in demselben Termin nicht erlassen werden.

LG Berlin, Beschluss vom 06.10.2010 - Az. 67 T 171/10

Kategorie: ALLGEMEINES PROZESSRECHT