Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung

Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung oder berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag richten sich gegen den Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dem Geschäftsführer steht nicht das Recht zu, seine Aufwendungen direkt bei den Miteigentümern anteilsmäßig einzufordern.

OLG München, Beschluss vom 15.01.2008 - Az. 32 Wx 129/07   

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM