Anspruch auf Parabolantenne bei fehlender Substanzverletzung / optischer Beeinträchtigung
Der Vermieter kann verpflichtet sein, dem Wunsch des Mieters auf eine eigene Parabolantenne zum Empfang zusätzlicher ausländischer Programme stattzugeben, wenn hierdurch eine Substanzverletzung oder wesentliche optische Beeinträchtigung nicht gegeben ist.
BGH, Urteil vom 16.05.2007 - Az. VIII ZR 207/04
Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht