Anmietung eines Baugerüstes: Ersatzansprüche wegen fehlender Teile verjähren in sechs Monaten!
- Ein Vertrag über die Überlassung und die anschließende Verlängerung der Standzeit eines Baugerüsts ist nach Mietrecht zu beurteilen.
- Die Ersatzansprüche des Gerüstvermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache (hier: Verlust von Gerüstteilen) verjähren in sechs Monaten.