Anlegung einer Terrasse ist zustimmungspflichtig

Die zusätzliche Schaffung einer befestigten Terrasse auf einer gemeinschaftlichen Rasenfläche stellt eine bauliche Veränderung dar und bedarf daher der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

LG Berlin, Urteil vom 13.09.2016 – Az. 53 S 107/15 WEG

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Gemeinschaftseigentum