Angemessene Beiträge in der Kleinreparaturklausel
Diese Beträge in einer Kleinreparaturklausel sind angemessen: 110,00 EUR im Einzelfall; jährlich 8 % der Jahresgrundmiete höchstens 500,00 EUR.
AG Würzburg, Urteil vom 17.05.2010 - Az. 13 C 670/10
Kategorie: MIETRECHT , Mietvertrag