Angemessene Beiträge in der Kleinreparaturklausel

Diese Beträge in einer Kleinreparaturklausel sind angemessen: 110,00 EUR im Einzelfall; jährlich 8 % der Jahresgrundmiete höchstens 500,00 EUR.

AG Würzburg, Urteil vom 17.05.2010 - Az. 13 C 670/10

Kategorie: MIETRECHT , Mietvertrag