Anforderungen an wirksame Kündigungsausschlussklausel

Die formularmäßige Kündigungsausschlussklausel

"Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 4 (in Worten: vier) Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig."

orientiert sich an der gesetzlichen Regelung des bei einer Staffelmietvereinbarung zulässigen Kündigungsausschlusses und ist deshalb nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

BGH, Beschluss vom 23.08.2016 – Az. VIII ZR 23/16

Kategorie: MIETRECHT , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses , Mietvertrag