Anfechtungsklage gegen Entziehungsbeschluss

Im Rahmen einer gegen einen Entziehungsbeschluss gerichteten Anfechtungsklage ist zu prüfen, ob dem Beschluss die erforderliche Abmahnung vorausgegangen ist. Dagegen ist die inhaltliche Richtigkeit der in der Abmahnung aufgeführten Gründe und die Frage, ob nach der Abmahnung erneut gegen Pflichten verstoßen worden ist, ausschließlich Gegenstand der Entziehungsklage (Fortführung des Senatsurteils vom 19.01.2007 - Az. V ZR 26/06, BGHZ 170, 369 ff. [=WM 2007, 155]).

BGH, Urteil vom 08.07.2011 – Az. V ZR 2/11

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Prozessrecht , Entziehung des Wohnungseigentums