AGB für Studentenwohnungen
Die folgenden vorformulierten Allgemeinen Mietbedingungen für Studentenwohnungen sind unwirksam:
- Klauseln, wonach der Kautionsrückzahlungsanspruch nach sechs Monaten verfällt;
- Klauseln, nach denen Willenserklärungen schriftlich (nicht: in Textform) an einen bestimmten Geschäftsbereich des Vermieters zu richten sind, während im Mietvertrag eine andere Adresse angegeben ist;
- Klauseln, die es dem Vermieter erlauben, die Bewohner faktisch beliebig – auch in andere Studentenwohnheime oder an andere Wohnorte – umzusetzen;
- Aufrechnungsklauseln, die die Aufrechnung nur mit unbestrittenen Forderungen erlauben oder die schriftliche Anzeige (nicht: in Textform) vor der Aufrechnung verlangen;
- Schriftformklauseln.
LG Leipzig, Urteil vom 22.12.2016 – Az. 8 O 1959/15
Kategorie: MIETRECHT , Mietvertrag