Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung, Nachlassverbindlichkeit
Die Zahlung, die ein vom Vorerben Beschenkter zur Abwendung eines Herausgabeanspruches wegen beeinträchtigender Schenkung leistet, wird zur Erhaltung des Erwerbs geleistet und kann damit als Nachlassverbindlichkeit im Sinne von § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG von der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.