Wohnungseigentumsgesetz reformiert

30.09.2020

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) besteht seit 1951 in seiner Ursprungsform und wurde das letzte Mal 2007 grundlegend überarbeitet. Aufgrund von neuen gesellschaftlichen Anforderungen und umweltpolitischen Herausforderungen musste das WEG erneut auf den Prüfstand gestellt und reformiert werden. Schon wegen des demografischen Wandels steige das Bedürfnis, Wohnungen barrierefrei aus- und umzubauen, so die Politik. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unerlässlich. Daneben verlange auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz

Verbandsvorschläge umgesetzt

Nach Auffassung von Haus & Grund Deutschland haben es die Fraktionen CDU/CSU und SPD geschafft, ein ausgewogenes Gesetz zu erarbeiten. "Die Wohnungseigentümer bestimmen auch in Zukunft in den wesentlichen Angelegenheiten selbst über ihr Eigentum und nicht der Verwalter. Es war richtig, dass die Große Koalition den ersten Entwurf der Justizministerin nicht einfach verabschiedet, sondern den Sommer genutzt hat, um die Position der Eigentümer an wesentlichen Stellen zu verbessern", sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Durch abgesenkte Beschlussmehrheiten und die Ausweitung der Verwalterkompetenzen könnten zukünftig Sanierungsrückstaus verhindert werden. Zudem bliebe auch in entscheidungsschwachen Gemeinschaften der Verwalter handlungsfähig. So darf dieser zum Beispiel laut Paragraf 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG-neu künftig in eigener Verantwortung ohne Beschlussfassung über Maßnahmen entscheiden, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen.

Sanieren und modernisieren vereinfacht

Die Schwerpunkte der Reform liegen bei einem grundsätzlichen Anspruch sowohl von Wohnungseigentümern als auch Mietern auf dem Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, dem barrierefreien Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschlusses auf eigene Kosten. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

So wird die Beschlussfassungen über die Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Gestattung baulicher Veränderungen gemäß Paragraf 20 Abs. 1 WEG-neu künftig mit einfacher Mehrheit möglich sein. Die Zustimmung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ist nicht mehr notwendig. Die Rechte von Wohnungseigentümern werden laut Gesetz erweitert, indem vor allem das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt wird. Er soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben.

Zusammenfassung WEG-Reform