Wieder neue Merkblätter

11.06.2021

Aktuell das Thema Grillen

So gesellig und auch lecker das Grillen ist, der hierbei entstehende Qualm und Rauch ist als Immission gewissen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen und damit unter anderem nach den Bestimmungen des Immissionsschutzrechts auch abwehrbar. Eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen hat sich mit der  Zulässigkeit  des  qualmenden  Sommervergnügens  beschäftigt. Wie  aus  dem nachfolgenden Überblick  zu  erkennen  ist,  gibt  es  keine  schematischen  Vorgaben,  sondern  kommt  es  immer  auf  die Umstände im konkreten Einzelfall an. Mehr Infos im Mitgliederbereich!

"Wer sich einen schnellen und fundierten Überblick verschaffen möchte, der sollte auf unsere Merkblätter zurückgreifen."  Ass. iur. Andreas Geyr, Leiter der Rechtsabteilung

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HINWEIS: Die Merkblätter sollen - als Service des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins - nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden und regelmäßige Aktualisierungen stattfinden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Eine individuelle Beratung durch unsere Vertragsanwälte, Steuerberater oder Architekten ist daher zu empfehlen.