Wieder neue Merkblätter
11.06.2021Aktuell das Thema Grillen
So gesellig und auch lecker das Grillen ist, der hierbei entstehende Qualm und Rauch ist als Immission gewissen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen und damit unter anderem nach den Bestimmungen des Immissionsschutzrechts auch abwehrbar. Eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen hat sich mit der Zulässigkeit des qualmenden Sommervergnügens beschäftigt. Wie aus dem nachfolgenden Überblick zu erkennen ist, gibt es keine schematischen Vorgaben, sondern kommt es immer auf die Umstände im konkreten Einzelfall an. Mehr Infos im Mitgliederbereich!
"Wer sich einen schnellen und fundierten Überblick verschaffen möchte, der sollte auf unsere Merkblätter zurückgreifen." Ass. iur. Andreas Geyr, Leiter der Rechtsabteilung
Jeder der an einer Mitgliedschaft interessiert ist:
HINWEIS: Die Merkblätter sollen - als Service des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins - nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden und regelmäßige Aktualisierungen stattfinden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Eine individuelle Beratung durch unsere Vertragsanwälte, Steuerberater oder Architekten ist daher zu empfehlen.