Urteil Abwassergebühren

09.06.2022

Kommunen berechneten jahrelang zu viel - Bahnbrechendes Urteil zu Abwassergebühren

 

Der Fall:

Das hat das Oberverwaltungsgericht am 17. Mai 2022 in einem Musterverfahren entschieden und damit seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert.
Ein Bürger aus Oer-Erkenschwick hatte gegen die Festsetzung von Schmutz- und Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro geklagt.

Das Urteil:

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage im Jahr 2020 ab. Die Berufung des Klägers hatte nun Erfolg - das Oberverwaltungsgericht hob den Gebührenbescheid auf.
Zur Begründung hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick aus November 2016, die dem Gebührenbescheid für 2017 zugrunde liegt, ist unwirksam. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 Prozent überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen nach der nun erfolgten Änderung der bisherigen, 1994 begründeten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.

Aktenzeichen: 9 A 1019/20 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen 13 K 4705/17)

Das Fazit:

Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein wird nun die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und dann über das weitere Vorgehen beraten. Dabei ist zu beachten, dass das OVG Münster mit diesem Urteil seine eigene Rechtsprechung revidiert hat, die das Vorgehen der Kommunen bisher stützte.

Insofern ist nicht davon auszugehen, dass die Kommunen freiwillig die zu viel gezahlten Gebühren erstatten. Einen Erstattungsanspruch aus dem Urteil haben nur jene Eigentümer, die selbst gegen die Gebührenbescheide der Kommunen vorgegangen sind. Mindestens genauso wichtig wie der Blick zurück aber sind auch die Aussagen der Kommunen, wie sie in Zukunft das Urteil umsetzen werden. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein erwartet, dass die Gebühren in den nächsten Jahren sinken müssten.

Verürzte Version des Urteils. Vollständige Länge hier im Download