Stadt verzichtet auf neues Vorkaufsrecht
10.08.2022Stadt Köln setzt eigenes Vorkaufsrecht vorläufig außer Kraft
Zwei Monate hingen Verkäufer und Käufer denkmalgeschützter Immobilien in der Luft und haben teilweise viel Geld und definitiv einige Nerven verloren. Denn: Das neue NRW Denkmalschutzgesetz, das seit dem ersten Juni in Kraft getreten ist, schrieb vor, dass beim Kauf von Grundstücken, auf oder in denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden, der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zusteht. Neben den im Denkmalverzeichnis der Stadt Köln erfassten Baudenkmälern betrifft dies eine große Zahl von archäologischen Bodendenkmälern.
Allerdings hat sich die Verwaltung offensichtlich nicht auf die neue Gesetzeslage vorbereitet und schob eingehende Anfragen erst einmal auf die lange Bank. Laut Stadt gingen ungefähr 35 bis 40 Anfragen täglich ein, sodass sich bis Ende Juli wahrscheinlich mehrere hundert Anträge in den Amtsstuben angesammelt haben. Nun hat die Verwaltung die Notbremse gezogen und verzichtet bis Ende des Jahres rückwirkend zum ersten Juni auf ihr Vorkaufrecht.
„Das ist auch dringend notwendig gewesen“, sagt Vorstandsvorsitzende und Notar a. D. Konrad Adenauer, „denn ohne Bescheid von der Stadt können Notare die Kaufverträge nicht vollziehen.“
Hierzu teilt die Stadt mit: „In der Praxis führt eine verzögerte Vorlage dieser Erklärung für die Verkäufer dazu, dass diese ihren Kaufpreis erst später erhalten und in Folge beispielsweise eine neue Immobilie nicht erwerben oder sonstige Vorhaben nicht wie geplant umsetzen können. Für Käufer kann eine Verzögerung beispielsweise dazu führen, dass abgeschlossene Finanzierungen nicht oder erst verspätet zustande kommen und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen.“
Der provisorische Verzicht auf das Vorkaufrecht, könnte sogar eine dauerhafte Lösung werden, da die Stadt weder große Prüfungskapazitäten noch einen funktionierenden Prozess hat. Das wäre einmal ein Provisorium, was begrüßenswert wäre!