Soforthilfegesetz Erdgas und Wärme
28.10.2022Regierung legt Entwurf für einmalige Entlastung bei Erdgas und Wärme vor
Die Bundesregierung hat den beigefügten Entwurf eines Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme vorgelegt. Dieser soll zunächst nur die angekündigte Einmalentlastung im Dezember regeln. Die eigentliche Gaspreisbremse wird erst zu einem späteren Zeitpunkt geregelt. Vom Grundsatz her ist die Einmalzahlung für Viele sicher eine Hilfe, jedoch stellt sie bei der Durchführung vor allem die Vermieter noch vor einige Hindernisse. Daher können heute bis 14 Uhr die Verbände - auch Haus&Grund - ihre Sicht der Dinge der Bundesregierung darlegen.
„Die Weiterleitung der Entlastungsbeträge an die Mieterinnen und Mieter im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung ist der einzig praktikable Weg“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Allerdings sei es unverständlich, warum trotz dieser Erkenntnis von den Vermietern verlangt werde, im Dezember eine Schätzung über die konkreten Entlastungen der Mieter abzugeben. Hierfür läge vor der Heizkostenabrechnung keine solide Datenbasis vor.
„Keinem Mieter ist geholfen, wenn sein Vermieter dazu verpflichtet wird, aus dem Bauch heraus Schätzungen über etwaige Entlastungen abzugeben, die sich im Nachhinein als falsch erweisen können“, stellte Warnecke fest.
Stellungnahme Zentralverband + Download Entwurf Soforthilfegesetz