Klimaschutz-Sofortprogramm 2022
27.08.2021Eigentümerverbände intervinierten
Im Mai 2021 hatte das Kabinett noch mit der Verschärfung des Klimaschutzgesetzes eine Erklärung zum „Klimapakt Deutschland“ beschlossen und damit die Schwerpunkte zur Erreichung der strengeren Klimaziele bis 2030 und der vorgezogenen Klimaneutralität bis 2045 festgelegt.
Der daraufhin vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegte, 30 Seiten umfassende Entwurf eines Sofortprogramms 2022 sollte die Maßnahmen aus dem Klimapakt konkretisieren. Dieser sah nicht nur die hälftige Aufteilung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe zwischen Mieter und Vermieter vor.
Auch eine deutliche Anhebung des Neubaustandards bis hin zum KfW-Effizienzhausniveau 40 (EH 40) sowie eine Solardachpflicht waren vorgesehen, die nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsgebäude bei einer Dachsanierung getroffen hätte.
Eigentümer Verbände wie Haus & Grund kritisierten die Pläne scharf. Die Proteste zeigten erhebliche Wirkung, sodass die Bundesregierung und Vertreter der Großen Koalition sich in den vergangenen Monaten auf ein deutlich gekürztes und moderates Sofortprogramm geeinigt haben.
Das Sofortprogramm 2022 im Überblick:
Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)
Die Haushaltsmittel für die BEG werden 2022 auf 2,5 Milliarden und 2023 auf zwei Milliarden Euro insbesondere für die Sanierung von Bestandsgebäuden erhöht. Ab 2023 sollen lediglich keine Heizungen mehr gefördert werden, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Nach dem ursprünglichen BMU-Entwurf sollten fossile Heizungen generell (also auch keine Hybridheizungen) und die Standards EH 100 sowie EH 85 nicht mehr gefördert werden.
Klimagerechter sozialer Wohnungsbau
Die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau werden erhöht, um Klimaschutz und Bezahlbarkeit des Wohnens zu ermöglichen. Die zusätzlichen Mittel sollen dem energetisch hochwertigen Neubau oder der energetischen Modernisierung von Sozialwohnungen zugutekommen. Im Haushalt sollen dafür die Mittel aufgestockt werden: 150 Millionen Euro für 2022, 250 Millionen Euro für 2023 sowie jeweils 200 Millionen Euro für 2024 und 2025.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die ursprünglich für 2023 geplante Überprüfung des GEG wird auf 2022 vorgezogen. Zwar soll damit eine weitergehende Novellierung verbunden werden, mit der die Anforderungssystematik angepasst und die Neubaustandards angehoben werden. Es gibt aber keine konkreten Vorgaben zum Neubaustandard. Die ursprünglich geplante Anhebung der Neubaustandards auf EH 55 (ab 2023) und EH 40 (ab 2025) sowie die Solardachpflicht sind vorerst vom Tisch.
CO2-Bepreisung
Der nationale CO2-Preis auf fossile Kraft- und Brennstoffe wird entsprechend dem geltenden Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) weiterhin planbar steigen. Eine zusätzliche Anhebung des nationalen CO2-Preises wird nur mit einer zusätzlichen sozialen Abfederung erfolgen. Die von der SPD geforderte Aufteilung des CO2-Preises auf Heizöl und Erdgas zwischen Mieter und Vermieter ist im Sofortprogramm nicht mehr enthalten. Ebenso wurden die Vorschläge der Union für eine Erhöhung der CO₂-Preise auf Kraft- und Brennstoffe verworfen.
Reform der Abgaben, Umlagen, Entgelte und Steuern im gesamten Energiesystem
Die Bundesregierung will eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem vorschlagen. Zudem soll die EEG-Umlage auf den Strompreis weitestgehend reduziert werden.