CO2-Kostenaufteilungsgesetz kommt

10.11.2022

Vermieter müssen CO2-Bepreisung anteilig übernehmen

Der Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat heute eine veränderte Fassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes beschlossen. Es sieht gegenüber dem im Oktober vorübergehend gestoppten Gesetzesentwurf eine höhere Quote von 95 Prozent Vermieter-Anteil bei der schlechtesten Gebäudeklasse sowie eine Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen der Mieter vor.

Das Gesetz wird voraussichtlich morgen in 2. und 3. Lesung verabschiedet und tritt am 1.1.2023 in Kraft.

 

Download Referentenentwurf CO2-Kostenaufteilungsgesetz