Co2-Kompromiss gekippt

02.07.2021

"Geschlossenheit bei unsinnigen Gesetzesvorhaben lohnt sich!"

Vor einigen Wochen sah die Situation noch anders aus: Für die jeweils fünfzigprozentige Aufteilung der Zusatzkosten durch den CO₂-Preis auf Öl und Gas zwischen Mietern und Vermietern hatte die SPD wochenlang gekämpft. Die Unionsfraktion wollte nicht mehr mitmachen und Vermieter nicht zusätzlich belasten. „Eine Teilung der CO₂-Mehrkosten zwischen Mieter und Vermieter wäre kontraproduktiv, da mit dem CO₂-Preis eine Verhaltenslenkung erzielt werden soll. Es soll sich also für den Verbraucher lohnen, wenn er weniger CO₂ verbraucht“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei nach der Absage durch seine Fraktion.

Klimageld statt Co2-Preis

Der CO₂-Kompromiss wäre allerdings nicht rückgängig gemacht worden, ohne den geballten Einspruch der Eigentümerverbände: Wenn die CO₂-Bepreisung nicht mehr oder nur teilweise umlagefähig wäre, entfiele die Lenkungswirkung beim Mieter. Stattdessen hat Haus & Grund das Klimageld vorgeschlagen, mit dem einkommensschwache Mieter- und Selbstnutzerhaushalte entlastet werden. Mit dem Klimageld würden die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung als pauschaler Pro-Kopf-Bonus an alle in Deutschland lebenden Personen zurückgegeben.


So sieht es in Teilen auch Fraktionsvize Frei: „Wer Transferleistungen empfängt, erhält seine Wohnkosten vom Staat. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, bekommt seit Anfang des Jahres zehn Prozent mehr, um den CO₂-Preis abzufedern.“
Die SPD hingegen schwankt zwischen Wut und Enttäuschung — hat sie sich doch für die 50:50 Lösung stark gemacht. SPD Fraktionschef Rolf Mützenich sagte es ganz deutlich: „Jetzt müssen die zusätzlichen Kosten allein die Mieterinnen und Mieter stemmen. So stellen wir uns sozialen Klimaschutz nicht vor.“ Dieser Meinung schlossen sich Umwelt- und Sozialverbände an, die ebenfalls den sozialen Ausgleich in Gefahr sehen.

Streitthema im Wahlkampf

Die ursprüngliche hälftige Teilung sollte die Eigentümer zur energetischen Sanierung ihrer Objekte animieren, was aber im Falle derer, die ihre Häuser schon saniert haben besonders hart getroffen hätte. Eine Sonderregelung war nicht vorgesehen und offenbart die eigentlichen Ziele der CO2 Bepreisung: eine monetäre Umverteilung von Vermietern zu Gunsten der Mieter.


Jetzt wird der CO2-Preis ein weiteres Streitthema im Wahlkampf sein, rund um den schon hart umkämpften Themenkomplex Wohnen. Ob der aktuelle Bundestag sich überhaupt noch mit der CO2-Bepreisung beschäftigt oder sich das im September neu gewählte Parlament damit auseinandersetzen wird, steht noch in den Sternen. Bleibt zu hoffen, dass die Unionsfraktion auch dann weiterhin das Rückgrat besitzt, Eigentümer- und Vermieterinteressen zu vertreten. Fest steht, dass sich die gesamte Haus & Grund Organisation weiterhin für die Belange ihrer Mitglieder einsetzen wird und Einspruch erhebt, wenn faule Kompromisse in der Politik geschlossen werden.

„Es zeigt sich immer wieder, wenn wir als Verband zusammenhalten und geschlossen gegen unsinnige Gesetzesinitiativen intervenieren, dass wir Erfolg haben. Eigentum muss sich auch zukünftig weiterhin lohnen“, sagt Vorstandsvorsitzender Konrad Adenauer vom Kölner Haus- und Grundbesitzerverein.

Bundesklimaschutzgesetz:

Das Bundeskabinett hat Mitte Mai 2021 mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) schärfere Klimaschutzziele beschlossen. Das betrifft auch den Gebäudesektor. Mit dem Gesetzentwurf soll das erst Ende 2019 verabschiedete KSG, das nur die schrittweise Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vorsah, verschärft werden. Jetzt sollen die Emissionen mindestens 65 Prozent (bisher 55 Prozent) und bis 2040 um mindestens 88 Prozent zu reduziert werden. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein und ab 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.