Absurder EU-Plan
08.03.2023EU-Novelle der Gebäuderichtlinie soll energetische Mindeststandards einführen
Das EU-Parlament hat die Vorschläge des Ministerrats zur Energieeffizienz von Bestandsgebäuden stark nach oben korrigiert: Ab 2032 soll eine Solarpflicht für modernisierte Wohnhäuser eingeführt werden.
Seit dem 9. Februar liegt der Vorschlag zur Novellierung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vor. Die Richtlinie enthält Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die europäischen Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden: Alle neuen Gebäude sollen spätestens bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein – bestehende Immobilien müssen bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgewandelt werden. Darüber stimmt das EU-Parlament in der kommenden Woche ab.
Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens Effizienzklasse E erreichen und bis 2033 Effizienzklasse D – Nichtwohngebäude und Immobilien der öffentlichen Hand müssen bis 2030 auf Stand gebracht werden. Grundlage soll ein in allen EU-Staaten geltenden einheitliches System der Effizienzklassen A bis G sein.
"Damit wird der planwirtschaftliche und für alle ungeheuer teure und ineffiziente Weg Richtung Klimaneutralität zementiert", sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Nach Auffassung des Verbands sollte der Gebäudesektor möglichst schnell in den europäischen Handel mit CO2-Emissionszertifikaten integriert werden. "Dies sei ein kosteneffizientes Mittel, mit dem die Klimaziele punktgenau erreicht werden könnten", so Warnecke.
Das Parlament hält zudem eine Solarpflicht für Neubauten ab 2028 für möglich, wo es technisch möglich und wirtschaftlich ist. Für bestehende Wohngebäude, die umfassend modernisiert werden, soll eine Solarpflicht ab 2032 gelten.
Thomas Tewes zum EU-Richtlinienentwurf im WDR 5 Morgenecho:
"Die Eigentümer fühlen sich von der Politik alleine gelassen und was sie sich leisten können an energetischen Sanierungskosten intressiert die Politiker nicht." Link zum Interview
Die Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird nun zwischen EU-Parlament und EU-Rat diskutiert. Sobald eine politische Einigung zwischen den beiden Institutionen erzielt wurde, wird der endgültige Text vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen.
Mit der Reform der Gebäuderichtlinie werden auch Zeitpunkte festgelegt, bis zu denen Gebäude spätestens die Energiestandards erreicht haben müssen, um bis 2050 klimaneutral zu sein. Details und mögliche Sanktionen für Immobilieneigentümer, die diese Ziele nicht rechtzeitig erreichen, werden dann im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht diskutiert.